Standardlösungen bringen nur selten den gewünschten Erfolg
Zur Gestaltungsberatung gehört es, bei wichtigen Entscheidungen die steuerlichen Auswirkungen umfassend zu kennen.
Hierbei eröffnet eine frühzeitige Beratung die besten Möglichkeiten zur Reduzierung von Steuerbelastungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Gestaltungsberatungen werden von uns mit einem hohen Mass an individueller Beratungsleistung erbracht.
Hierbei prüfen wir bei Vertragsentwürfen die steuerlichen Auswirkungen. Neue Gesetze werden im Rahmen der Gestaltungsberatungen mitbeachtet. Eine typische Gestaltungsberatung wäre:
- Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie steuerliche Prüfung der Gesellschaftsverträge
- Gründung von Einzelunternehmen (eK)
- Gestaltung von Gesellschaften für große Familienvermögen
- Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
- Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Unternehmensnachfolgekonzepte
- Umwandlungen von Gesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Schenkungssteuerliche Gestaltungen mit Testamentsgestaltung und Erbverträgen
- Sonstige steuerliche Gestaltungsfragen für Unternehmer und Privatpersonen