Handelsbilanzen, Steuerbilanzen, Steuererklärungen
Die Steuerberatung umfasst die Abwicklung aller einmaligen oder wiederkehrenden steuerlichen Angelegenheiten.
Dazu gehört die Erstellung von Handelsbilanzen, Steuerbilanzen, sowie die dazugehörenden Steuererklärungen.
Wir sind bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüchen) sowie von Klagen in Finanzgerichtsprozessen tätig.
Sofern sich aus der laufenden Steuerberatung Erkenntisse für verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, unterbreiten wir Ihnen selbstverständlich entsprechende Vorschläge. Zu der Tätigkeit gehören unter anderem:
- Aufstellung von Handels- und Steuerbilanzen sowie Gewinnermittlungen
- Bilanzberichte, auch für Banken
- Aufstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Aufstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
- Aufstellung von Überschuldungsbilanzen zur Feststellung einer eventuellen Insolvenz
Die dazugehörigen Steuererklärungen werden selbstverständlich auch erstellt.
Laufende steuerliche Beratung
- Verhandlung mit Finanzbehörden (Finanzamt und Finanzgericht)
- Vertretung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Rechtsbehelfe (Einsprüche gegen Verwaltungsakte)
- Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Auch in Amtshaftungsfälllen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten.